Künstlersozialabgabe. Nie gehört? Nach dem Willen der Künstlersozialkasse, gestützt von der aktuellen Gesetzeslage sind alle Unternehmen abgabepflichtig, die mit Künstlern oder anderweitig publizistisch tätigen Geschäfte tätigen. Dazu zählen Grafik oder Presse Büros, Journalisten, Illustratoren, Fotografen, Schauspieler, Texter u.v.m.. Dabei ist es egal ob der jeweilige Unternehmer bei der Künstlersozialkasse versichert ist. Die Abgabepflicht besteht für alle. So unverständlich das ist.
Die Versicherungspflicht entfällt lediglich für die Unternehmen, welche mit nicht natürlichen Personen, sprich Gesellschaften wie GmbHs zusammenarbeiten. Rückwirkend zum 01.01.09 haben wir unser Unternehmen mit aus diesem Grund in eine GmbH umgebaut. Unsere Kunden sehen daher einer Prüfung der Sozialversicherer gelassen entgegen.
Weitere Fragen? Gerne jederzeit unter 07032 9109464.